09.05.08 17:25
Stichwörter: anzeige, aussage, chris, De, polizei, schadenersatz, schadensersatz
hallo,

ich habe nach einer aussage bei der polizei in oslo einen brief nach hause bekommen.

kurz zur geschichte: ich war zeuge und dann involviert in eine gewalttat - ich ging dazwischen als ein mann südländischer abstammung seine frau mit tritten und schlägen verletzte. nachdem ich ihn an den haaren von der frau weg gezogen hatte, schlug er mir ins gesicht, bevor ich ihn überwältigen konnte und festhielt bis die polizei ihn festnahm.

leider ist dieser brief auf norwegisch..mit dem wörterbuch und sprachtechnischer logik konnte ich einige sätze entziffern, doch fehlt mir der kontext. ich bitte deswegen darum, einige sätze für mich verständlich zu machen:

"HAR DE ERSTATNINGSKRAV DE øNSKER PÄTALEMYNDIGHETEN SKAL FREMME I FORBINDELSE MED EN EVENTUELL STRAFFESAK, MÄ POLITIET SNAREST KONTAKTES, MED MINDRE KRAVET BLE INNLEVERT SAMTIDIG MED ANMELDELSEN. DE HAR EN FRIST PÄ TRE UKER FRA I DAG TIL SKRIFTLIG Ä DOKUMENTERE KRAVETS STøRRELSE: DE KAN IKKE REGNE MED AT KRAVET TAS MED I STRAFFESAKEN HVIS FRISTEN IKKE OVERHOLDES."

"DERSOM DE HAR INNLEVERT ANMELDELSEN PÄ VEGNE AV EN ANNEN PERSON, GJELDER DET OVENSTÄENDE OGSÄ HAM/HENNE."

"NÄR SAKEN ER FERDIG BEHANDLET, VIL DE FÄ SKRIFTLIG UNDERRETNING OM PÄTALEMYNDIGHETENS AVGJøRELSE."

bedeutet das nun, dass ich nochmal aussagen muss, dass ich mich melden muss, dass ich mich melden kann wenn ich will, oder oder oder.. ich versteh's nicht ganz!

vielen vielen dank im voraus für die hilfe!

chris

09.05.08 17:39
Sinngemäß:
Falls du selbst Schadensersatzanspruch hast, den die Behörde vorbringen soll, sollst du dich so bald wie möglich bei der Polizei melden, außer wenn der Anspruch gleichzeitig mit der Anzeige eingeliefert wurde.
Innerhalb von 3 Wochen musst du die Höhe des Schadensersatzanspruches dokumentieren.
Falls du im Auftrag von jemand anders Anzeige erstattet hast, gilt das auch für die andere Person.
Wenn die Sache abgeschlossen wurde, wirst du schriftlich informiert von der Entscheidung der Anklagebehörde.
--
Also du kannst dich melden, falls du Schadensersatz haben willst.

Hilsen W. <de>

09.05.08 19:32
Auch wenn es nicht hierher gehørt:
Hut ab, vor Deiner Zivilcourage. Schøn, das es sowas gibt
;-)
Hilsen, K.

09.05.08 23:59
danke für die übersetzung, und das kompliment :)
ich werde mich trotzdem nicht melden. ist ja nichts schlimmes passiert. der typ war zwar äußerst aggressiv, ich mache aber seit vielen jahren einen kampfsport und konnte die situation einschätzen, sonst wäre ich wohl auch nicht dazwischen gegangen. trotz allem ist norwegen ein wunderschönes land, dass mich bald wieder sieht! alles gute an alle norwegen-begeisterte!

10.05.08 13:34, Geissler de
Schließe mich an: Chapeau.
Ich würde trotzdem Schmerzensgeld verlangen, damit der Drecksack etwas blechen muß. Kannst es ja dann spenden. :-)

Gruß
Geissler

11.05.08 16:21
Ich schließe mich auch an! Hut ab! Weiter so!!!

13.05.08 15:54
Interessant eigentlich, dass bei solchen Schreiben tatsächlich noch gesiezt wird!

13.05.08 16:38, Geissler de
In Aftenposten stand vor kurzem ein Artikel zum Thema:
http://www.aftenposten.no/nyheter/iriks/article2382160.ece
Tenor: Norwegische Richter wehren sich dagegen, in Briefen die Du-Form verwenden zu müssen.
Und in der Osloer U-Bahn wird man auch noch gesiezt:
"Len Dem ikke mot døren!"

Gruß
Geissler

13.05.08 22:28
Ja, in den alten Wagen, die um 1980 herum in Dienst gestellt wurden.
Ich glaube, der letzte Aufmacher, in dem Dagbladet die Höflichkeitsform verwendete, lautete " Liker De rock ? " ( 1976 ?? )

Lemmi