01.01.12 12:42
Hallo,
kann mir vielleicht jemand bei einer Übersetzung helfen?
Er ist berechtigt, Untervollmachten für die einzelnen Befugnisse zu erteilen.
Vielen Dank im Voraus!

01.01.12 14:36
Ich würd ja gern helfen, aber da müsste man sich wirklich mit der juristischen Fachsprache auskennen.
Für solche Texte führt wohl kein Weg an einem professionellen Übersetzer mit Fachkenntnissen vorbei...

01.01.12 15:32
Ich weiß nicht, ob man dafür wirklich einen Fachübersetzer braucht. Denn der deutsche Text stammt aus einem standardisierten Formular zur Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes. Derartige Formulare kann man in Deutschland bei verschiedenen Anbietern des Berufs- und Fachbedarfs für Rechtsanwälte und Notare erwerben.

Ich kann mir nun nicht vorstellen, daß sich norwegische Rechtsanwälte mandatieren lassen, ohne auf solche Formulare oder wenigstens entsprechende "Textbausteine" aus Formularbüchern, spezieller Anwaltssoftware, dem Internet, etc. zurückzugreifen.

Vielleicht findet sich ja ein Forumsteilnehmer, der entweder selbst Anwalt ist oder zumindest Zugang zu den vorgenannten Quellen hat und sie dem Fragesteller zugänglich machen könnte. Wenn nicht, bleibt immer noch die Option eines juristischen Fachübersetzers für Norwegisch...

02.01.12 15:46
Vorschlag: hanstedfortrederrepresentantadvokaten er berettiget til å utstede underfullmakter over de enkelte (muligens: over ulike) beføyelser... Hørt sich auf Norwegisch genauso geschwollen an wie auf Deutsch, glaube ich. Forslagrettelse fra ekte nordmenn?

02.01.12 15:47
Ups, da hab ich wohl die Querstrich-Tasten falsch gebraucht... Sorry.

03.01.12 02:19
Han har myndighet [eller "er berettiget"] til å utstede fullmakter for (ulike) enkeltbeføyelser [eller "for særskilte handlinger/tiltak/disposisjoner"]

Akel (N)

03.01.12 18:06
For ordens skyld:

Det vil også være greit å bruke "tildele fullmakt" eller "gi fullmakt" som alternativ til å "utstede fullmakt".

En vri kan videre være "Han har fullmakt til å gi fullmakt til å foreta nærmere avgrensede handlinger".

Akel (N)

03.01.12 20:12
Da der deutsche Gesetzestext von der "Erteilung" der Vollmacht spricht (vgl. § 167 BGB), würde ich, wie von Akel alternativ vorgeschlagen, "tildele fullmakt" an Stelle von "utstede fullmakt" verwenden. Allerdings bin ich nicht der Fragesteller.