01.11.06 10:05
Hallo!
Mal ne Frage zur Aufenthaltsgenehmigung in NO (die man ja nach 3 Monaten braucht).
Was ist, wenn man die nicht beantraegt und længer bleibt? Wird man dann bei der Ausreise am Flughafen erschossen? Kostet das Ding eigentlich was? Bei der Einreise mit der Ryanair hat kein Mensch nach nem Pass geguckt (ausser die Ryanair). Ich koennte ja auch zwischendurch mit dem Auto zurueckgefahren und wiedergekommen sein....
(Ich mache hier uebrigens ein unentgeltliches Betriebspraktikum fuer mein Studium.)
Danke fuer Eure Tipps.

01.11.06 11:02
Natürlich wirst Du nicht erschossen - die Kugel ist viel zu schade für so einen wie Dich.......; nein, Spass beiseite. Die Aufenthaltsgenehmigung kostet nix; aber wie ist es mit der Arbeitserlaubnis? Die kostet im Zweifelfall auch nix, kann aber genauso wichtig sein wie die Aufenthaltsgenehmigung.
Mvh RS

01.11.06 11:24
Reicht es, wenn man die nach 3 Monaten beantragt, oder muss man die dann schon haben? (Habe es wohl ein bisschen verpennt, wenn das so 6 Wochen dauert wie in Deutschland).

01.11.06 15:15
Also ich denke mal, je eher Du so was erledigst desto besser und auch ehe sie Dich 'erwischen'. Die Norweger haben so eine Mischung aus extremer Bürokratie und einem gewissen 'laissez-faire', deswegen denke ich, es wird schon gut gehen...
RS

02.11.06 11:11, RS
Unter folgenden Links gibt's noch mehr Information:

http://www.norwegen.no/arbeit/
http://www.udi.no/templates/Page.aspx?id=4426
http://www.norwegeninfo.net/index.php?
modul=norwegenservice&pageID=11
Mvh RS

02.11.06 11:18
ganz einfach: fuer die aus EU staten kostet es nichts. ein aufenthalt mit mer als 3 monaten kann nur dann wirklich nachverfolgt werden wenn man entweder einen festen wohnsitz in norwegen anmeldet, sprich eine feste wohnadresse hat, ein konto erøffnen will oder eine arbeitserlaubnis haben møchte. sollte sich jedoch durch einen ungluecklichen "Zwischenfall" (was ich hier nicht heraufbeschwøren møchte) herausstellen (autounfall etc.) dass du schon ein længeres nicht registriertes arbeitsverhæltnis hast gibt es strafe. eine aufenthalts erlaubnis als praktikant zu bekommen ist nicht schwierig, allerdings mit etwas schreibaufwand und einer buergschaft, z.b. dass deine eltern (arbeitsgeber) fuer eventuelle kosten (krankenhaus, lebensunterhalt generell) aufkommen. hierzu bekommst du info (nicht viel papiermaterial), auch auf deutsch bei jeder polizeistelle.

02.11.06 11:31
Ja vielen Dank! Habe ich mir heute morgen gerade geholt. Allerdings habe ich ja gar kein Arbeitsverhaeltnis hier. Ich bin ja Student in Deutschl. und mache im Rahmen des Studiums ein unbezahltes Praktikum hier. Ausserdem sind meine "Arbeit"-geber loyal und wuerden nicht verraten, wie lange ich schon hier bin! :) Aber egal, habe das Ding jetzt ausgefuellt. Besser ist besser...

02.11.06 15:03, Lemmi
@ RS
" Mischung aus extremer Bürokratie und einem gewissen 'laissez-faire'", den var bra !! Eller for å bruke et norsk ordtak: " Det er lettere å få tilgivelse enn tillatelse "

Lemmi