07.02.05 00:48
Juristen gesucht... Bin Norwegerin und weiß nicht, was ich mit dem Begriff "Mäßigungsrecht" anfangen soll. Weiß jemand, wie dieses Recht auf Norwegisch heisst? Oder worum es geht? Danke, Hege

07.02.05 01:14
gib einfach den Begriff in Google ein, dann wird das an den Beispielen klar (richterliches Mäßigungsrecht). Scheint eine österreichische Spezialität zu sein. Glaube nicht, dass es etwas Entsprechendes in Norwegen gibt.

07.02.05 01:21
Danke! Hab auch schon gegoogelt, nur bin ich als Laie dadurch nur bedingt klüger geworden.

07.02.05 02:01
Gleich der erste Treffer
http://wko.at/wknoe/rp/VertragsstrafeundStorno.pdf
gibt doch eine ganz brauchbare Erklärung:

Richterliches Mäßigungsrecht

Grundsätzlich unterliegt jede Vertragsstrafe dem richterlichen Mäßigungsrecht. Auf dieses kann im Voraus nicht verzichtet werden. Allerdings übt der Richter das Mäßigungsrecht nur auf Verlangen einer Partei aus. Dabei berücksichtigt er Art und Ausmaß des Verschuldens sowie die Höhe des Schadens. Der tatsächlich eingetretene Schaden bildet die Untergrenze. Die Mäßigung bewegt sich zwischen der vereinbarten Summe und dem tatsächlichen Schaden.


07.02.05 02:03
d.h., der Richter kann die Vertragsstrafe mäßigenherabsetzenmindern