18.02.09 18:35
Hei,

ich übersetze eine Vertrag und habe hier einen Satz, der mich echt ins Grübeln bringt:

Leietakeren kann ikke fremsette motkrav på Utleieren med mindre motkravet er erkjent av Utleieren, eller rettskraftig avgjort ved dom eller forlik.

Der Mieter kann an den Vermieter keine Forderungen stellen, die weniger sind als der Anspruch des Vermieters, oder rechtskräftig entscheiden mit Urteil oder Vergleich.

Ist das so richtig?

P.

18.02.09 19:28
Nein. Versuche es noch mal mit diesen Hinweisen:
motkrav = Gegenforderung
med mindre = es sei denn (ist ein fester Ausdruck)

18.02.09 19:31
Hmm, böse Geschichte, aber ich bin mal über so was gestoplpert, icg werde mal gucken, auf jeden fall denke ich, es muss auf Deutsch Gegenforderung heißen,

also in etwa

Der Mieter kann keine Gegenforderung an den Vermieter stellen, außer wenn der Vermieter diese anerkennt oder wennn sie durch einen(Gerichts-)Urteil oder Vergleich rechtskräftig wurde.

Motkrav oder Gegenforderung (im Unterschied zu einer Forderung) hat meistens eine spezielle juridische Beduetung, ich weiß allerdings nicht, ob es hier zwischen D und N Unterschiede gibt.