14.11.10 22:16
Stikkord: fødselsnummer, personnummer
Hallo
Ich lebe in Norwegen mit einer permanenten Aufenthaltserlaubnis.Ich möchte das meine deutsche Haushaltshilfe zu uns nach Norwegen zieht und meinen Haushalt betreut.Wie bzw.wo melde ich sie an und was muß man etwa an Steuern zahlen.(Sie soll quasi für mich nach Norwegen auswandern).Gibt es in Norwegen so etwas wie Minijobs und würde sie damit eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Grüße Anke

14.11.10 23:27
Hei!
Am besten erkundigst du dich in einem dieser Foren:
http://forum.norwegen-freunde.com/
http://www.trolljenta-norwegenforum.info/index.php

Hier bei Heinzelnisse geht es ja eigentlich nur um Sprache.

15.11.10 12:33
ich bin als Austauschschüler hier in Norwegen und musste mich bei der Polizei registrieren(erst im Internet, dann vor Ort) und mir eine persönliche Nummer beantragen, jetzt bin ich mein Leben lang registriert und kann kommen, wann ich will. Wie das aber bei so langen Zeitspannen ist, weiss ich nicht....
Ich würde mal bei der politi nachfragen.

15.11.10 13:05, Geissler de
Wenn du glaubst, daß du dich beliebig in Norwegen aufhalten kannst, nur weil du eine
personnummer hast, bis du gewaltig auf dem Holzweg (på villspor; damit das Ganze
wenigstens etwas mit Sprache zu tun hat).

15.11.10 14:12
Nein, wenn das in Norwegen so ist wie für Ausländer (Norweger) in Deutschland, bekommt man prompt einige Tage nach Ablaub des Reisespasses einen Brief von den Ausländerbehörden. Eine personnummer (in Norwegen) bzw. gültiger Reisepass/Aufenthaltsgenehmigung (in D) wird kaum ausreichend sein. Da gehört mehr zu.

Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen personnummer und fødselsnummer??? Eg berre spør.

15.11.10 15:10
Eg berre svarer so godt eg kan :
" Fødselsnummeret " besteht aus 11 Ziffern, dei letzten fünd sind die " Personnummer"

Oddy

15.11.10 20:06, Drillo no
Så vidt jeg vet får bare norske statsborgere et fødselsnummer. Et personnummer får de som har oppholdstillatelse.

15.11.10 21:34
Alle, om de er norske statsborgere eller ikke, får tildelt et nummer bestående av fødselsdato og fem sifre. Om du kaller det personnummer eller fødselsnummer, får være det samme. Ingen kan identifisere seg med bare de fem siste sifrene.

15.11.10 23:07
Also, da geistern ja einige Missverständnisse um Personennummern und Fødselsnummer usw. durch das Netz. Dazu folgendes: Solange man nicht offiziell in Norwegen registriert ist bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung hat, aber dennoch irgendwelche "Geschäfte" in Norwegen tätigt, bekommt man eine sogenannte (Dummi-)Personennummer. Mit Geschäften meine ich beispielsweise die Eröffnung eines Bankkontos, der Kauf einer Ferienhütte o.ä. Für diese Geschäfte muss man nicht notwendiger Weise in Norwegen registriert sein oder eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Diese Personennummer besteht wie die Fødselnummer aus Geburtsdatum und 5 weiteren Zahlen. Allerdings wird die erste Zahl des Geburtsdatums mit 4 addiert (Beispiel: Jemand ist am 08.12.60 geboren, dann sind die ersten Ziffern dieser Personennummer 481260.....).Man kann also schon an der ersten Ziffer der Personennummer erkennen, ob es sich um eine dauerhaft in Norwegen lebende Person handelt oder nicht. Fødselnummern bekommen nur die Ausländer, die sich als längerfristige Bewohner des Landes registrieren lassen (Einwohner der alten EU-Länder) oder die eine Aufenthaltsgenehmigung haben, und natürlich alle Norweger von Geburt an (daher der Name).

Nun aber zu der Frage nach der Haushaltshilfe: Abgesehen davon, dass ich es ja schon etwas zweifelhaft finde, jemanden ins Ausland zu holen, dem man nur einen Minijob anbietet, gibt es den "Minijob" wie wir ihn aus Deutschland kennen in Norwegen nicht. Wer Arbeitgeber ist, ist verpflichtet jeden seiner Angestellten anzumelden, egal wieviel bzw. wie wenig er arbeitet. Ob jemand überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis braucht, ist davon abhängig, welche Staatsbürgerschaft der Arbeitnehmer hat, die Bürger der alten EU-Länder beispielsweise werden nur noch registriert. Jedoch ist in der Regel für Ausländer generell der Nachweis einer geregelten Arbeit mit einer gewissen Anzahl an Wochenstunden nicht unrelevant. Eine allgemeingültige Regel gibt es hier allerdings nicht. Wichtig ist, dass die Behörden anerkennen, dass die Person, die sich in Norwegen aufhält aus eigenen Stücken den Lebensunterhalt bestreiten kann. Ist Vermögen vorhanden, dann wird das angerechnet. Ist das nicht der Fall, wird in der Regel nur ein fester Arbeitsvertrag mit mind. 50% Wochenarbeitszeit akzeptiert (wie gesagt, gibt es da immer wieder mal unterschiedliche Auslegungen), um längerfristig in Norwegen bleiben zu dürfen. Bei skandalös niedrigem Gehalt, das Haushaltshilfen ja gelegentlich gezahlt wird, ist eine Registrierung bzw. Aufenthaltsgenehmigung fraglich.
Da hilft der Hausangestellten/dem Hausangestellten dann nur, sich noch einen weiteren Job mit Arbeitsvertrag zu suchen. Oder man geht noch einen Schritt weiter und schliesst statt Arbeitsvertrag einen Ehevertrag ;-). Dann wird`s unter Umständen auch mit der Bezahlung günstiger!

16.11.10 15:16
Und der Bezug zur norwegischen Sprache liegt jetzt wo genau?

16.11.10 15:33, Geissler de
Nirgendwo. Und das ist ja genau der Grund, warum man auf derartige Beiträge, die nichts mit
Sprache zu tun haben, überhaupt nicht antworten soll, allenfalls mit dem Hinweis, daß ein
anderes Forum besser geeignet ist. Denn wenn erst mal jemand was Falsches geäußert hat, kann
man das nicht einfach so stehenlassen.

16.11.10 16:58
Danke!
Meine Frage war vielleicht in einem falschen Forum gestellt,das war mir nach der 1. Antwort bewußt.Die daraus entstandene Diskussion, die scheinbar sehr unangenehm und belastend für einige war, bitte ich zu entschuldigen.

16.11.10 22:14
Unangenehm bzw. belastend wäre es nur, sollten solche Fragen regelmäßig diskutiert werden. Deshalb: Wehret den Anfängen! ;-)