13.09.12 12:23
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Weiss jemand, wie "erheben" in diesem Zusammenhang zu übersetzen ist?

13.09.12 12:56
Vielleicht geht "idømme". Ich glaube, ich habe in einem Urteil einmal den Satz gelesen "Saksomkostninger idømmes ikke".

Gruß
Birgit

13.09.12 13:57
Takk, Birgit!
Men hvordan kan man "ikke idømme saksomkostninger", samtidig som man i neste setning sier at
"saksøker må betale saksomkostninger"?
Jeg forstår ikke dette?
Er det forskjell på Gerichtskosten og Kosten des Verfahrens, kanskje?

13.09.12 14:20, Mestermann no
Her er det vel snakk om at saksomkostninger ikke tilkjennes.

13.09.12 14:22
Aha.
Tilkjennes, ja. Då er det meir logisk.
Takk!

13.09.12 17:31
@13:57

Mein Übersetzungsvorschlag bezog sich nur auf das Verb "erheben", nicht auf den gesamten Satz.

Und ja, es besteht ein Unterschied zwischen "Gerichtskosten" und den "Kosten des Verfahrens":

Die Gerichtskosten sind ein Teil der Verfahrenskosten (Prozeßkosten), und zwar handelt es sich dabei zum einen um die Gerichtsgebühren, die man in Deutschland in den meisten Gerichtsverfahren für die Tätigkeit des Gerichts als solche zahlen muß. Diese Gebühren werden auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes erhoben. Meistens wird eine bestimmte Anzahl von Gebühren für bestimmte Abschnitte des Gerichtsverfahrens in Ansatz gebracht. Außerdem zählen zu den Gerichtskosten die gerichtlichen Auslagen (z. B. Schreibauslagen, die Kosten für die Entschädigung von Zeugen, Sachverständigenauslagen, etc.).

Demgegenüber umfassen die Prozeß- bzw. Verfahrenskosten die gesamten Kosten eines Rechtsstreits/gerichtlichen Verfahrens, also die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Parteien (die sog. außergerichtlichen Kosten).

Allerdings hast Du mit Deiner Frage schon recht: Der Teil eines Urteilstenors, den der OP hier zur Diskussion gestellt hat, ist ungenau. Richtigerweise müßte er wie folgt lauten:

Gerichtskosten werden nicht erhoben. (Das heißt, daß keine Gerichtskosten anfallen bzw. daß Gerichtskosten nicht zu zahlen sind.)
Im übrigen hat die Klägerin die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Herzliche Grüße
Birgit

PS (@OP): Im Wörterbuch wird "eine Gebühr erheben" mit "avkreve gebyr" übersetzt. Vielleicht paßt "avkreve" auch auf die Gerichtskosten, wie auch immer die auf Norwegisch heißen mögen.