11.11.12 23:59
Stikkord: Zollvorschriften
In diesen Satz bekomme ich nur mit großer Mühe etwas Logik - wenn jemand eine elegantere Lösung hat, wäre ich sehr dankbar...!!!

Avsender og fører av transportmidlet plikter å sørge for at tollpass uten unødig oppphold blir lagt frem for tollvesenet på bestemmelsesstedet enten blir tollekspedert eller lagt inn på lager for ufortollede varer.

Absender und Fahrer des Transportmittels verpflichten sich dazu, dass der Mautpass unverzüglich der Zollbehörde am Bestimmungsort vorgelegt wird, [und dass die Ware entweder zollabgefertigt oder in ein Lager für unverzollte Waren hinterlegt wird..]

12.11.12 00:24, Mestermann no
Perfekt übersetzt, so weit ich beurteilen kann. Beamtensprache ist halt überall Beamtensprache...

12.11.12 13:30, habo de
evtl. ist "tollpass" hier eher mit "Zollbescheinigung" zu übersetzen und hat nichts mit einer Maut (Strassenbenutzungsgebühr) zu tun. Ich kenne aber den weitren Zusammenhang nicht.