01.04.13 22:21, Jørg
Wer hilft mir, folgende Wendung ins Deutsche zu übersetzen?
… rettigheter som er hjemmesført på mennigheten

Tusen takk!

01.04.13 22:49
Was ist denn der Zusammenhang ?

02.04.13 00:30
Der ganze Satz:

Menighetene eier og disponerer selv sine eiendeler og rettigheter, herunder det som er hjemmelsført på menigheten, og
hefter selv for sine forpliktelser og garantier.

02.04.13 22:19, Jørg li
im ersten Zitat fehlt das „l“, es heißt „hjemmelsført“

Ein anderer Satz:

Nordre blokkhustomt, 5001/223, er derimot hjemmelsført på en avdød privatperson.

Ich komm nicht dahinter, was unter „hjemmelsført“ zu verstehen ist. Bitte um Hilfe.

02.04.13 23:03
Ich wollte Jørgs Frage eigentlich nicht beantworten, weil ich mir diesbezüglich mehr als unsicher bin, aber seis drum:

Ein "hjemmelshaver" ist jemand, der als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. Deshalb kann ich mir vorstellen, daß "hjemmelsført på XY" so viel heißt wie "(im Grundbuch) eingetragen auf XY".

Aber, wie schon gesagt: Diese Antwort erfolgt ohne Gewähr. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn ein Muttersprachler hier noch etwas zu Jørgs (und auch meiner) Erhellung beitragen könnte.

Viele Grüße
Birgit

02.04.13 23:42
Oversettelsen er korrekt, Birgit.

(Men deri ligger det en liten korreksjon til det du skriver først. Man registreres ikke egentlig som "eier" av eiendommen, men nettopp som "hjemmelshaver". Det er en klar presumpsjon for at hjemmelshaveren også er eieren, men grunnboken er egentlig et rettsvernsregister, og ikke et eierregister.)

Akel (N)

03.04.13 00:47
Vielen Dank, Akel, für Deine Antwort.

(Bei meiner Bemerkung zum "hjemmelshaver" habe ich vor allem darauf abgestellt, daß die 2. Spalte der ersten "Abteilung" eines deutschen Grundbuchblattes die Überschrift "Eigentümer" trägt. Aber Du hast schon recht: Die im Grundbuch ausgewiesene natürliche oder juristische Person ist nicht immer Eigentümer des betreffenden Grundstücks. So fallen die Grundbuchposition und die Eigentümerschaft ja insbesondere im Erbfall auseinander, wenn und solange ein Erbe noch nicht als neuer Eigentümer eingetragen ist.)

Herzliche Grüße
Birgit

PS: Gibt es irgendwo im Netz ein Muster einer "grunnboksutskrift"? Ich habe auf die Schnelle leider nichts gefunden, würde aber gern einmal sehen, wie ein norwegischer Grundbuchauszug aussieht.

03.04.13 02:39
Det ser ikke ut som at Statens Kartverk har lagt ut noe godt eksempel på en grunnboksutskrift, men du kan kanskje klare å skimte noe av det som fremgår her.
http://www.kartverket.no/Documents/Matrikkel/kurs/lovkurs/lysbilder/6-Tinglysin...

Akel (N)

03.04.13 10:25
Noch einmal recht herzlichen Dank an Dich, Akel. Jetzt verstehe ich auch Deinen Einwand von 23:42. Wie schon gesagt, wird man in Deutschland - anders als in Norwegen - als "Eigentümer" im Grundbuch geführt, vgl. http://kirchner.rewi.hu-berlin.de/4Mitarbeiter/Dietrich/sar/Folien/10-Grundbuch....

Gruß
Birgit

03.04.13 13:33, Jørg li
Danke für die Klärungen!