24.09.08 13:25
hallo, wieder einen langen Satz, den ihr hoffentlich überprüfen könnt.im voraus besten Dank.Ingrid

In Deutschland ist die Suizidbeihilfe im Strafgesetzbuch nicht spezifisch geregelt, fällt aber in Analogie zum Suizid grundsätzlich nicht unter den Strafbestand der Tötungsdelikte.

I Tyskland er assistert selvmord ikke spesifikt regulert i straffeloven, men i analogi til selmord faller det ikke inn under straffeutmålingen for drap.

24.09.08 15:16, Geissler de
Ich stoße mich an einer Sache: das deutsche "Suizidbeihilfe" hat den Helfer im Fokus, "assistert selvmord" aber den Selbstmörder, wenn ich das richtig sehe. Daher würde ich "Suizidbeihilfe" (in Unkenntnis eines eventuellen Fachterminus) vielleicht mit "bistand til selvmord" übersetzen.

Geissler

24.09.08 16:21
straffeutmåling ist die in einem Urteil ausgesprochene Strafe.
"Strafbestand der Tötungsdelikte" ev "definisjonen av drap"
Wowi

24.09.08 20:04
Vielen dank an euch beide!