11.01.10 14:18, L.
Stichwörter: Ausbildereignungsverordnung
hei,
hva er "Ausbilder-Eignungsverordnung" på norsk?

12.01.10 01:48, Mestermann no
Keine Ahnung... Weiss jemand zufällig, was es auf Deutsch heisst?

12.01.10 08:12
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 28 darf nur ausbilden, wer

persönlich und
fachlich
geeignet ist.

Die fachliche Eignung umfasst vor allem die für den jeweiligen Beruf erforderlichen berufsfachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse. In der Regel muss der Ausbilder über eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung verfügen. Zur fachlichen Eignung gehören aber auch die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (§ 30 Abs. 1 und 2). Hierzu gehören z.B. Kenntnisse über einschlägige Vorschriften des BBiG, über das Berufsausbildungsverhältnis, die Planung von Berufsausbildungen und die Möglichkeiten zur Förderung von Lernprozessen.
Hei Mestermann, vieleicht hilft das weiter:
Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse mussten gemäß § 30 Abs. 5 BBiG bis zum Jahr 2003 und müssen wieder ab 1. August 2009 nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) durch ein Zeugnis oder einen anderen Nachweis nachgewiesen werden. Die AEVO gilt für Ausbilder in Gewerbebetrieben, in der Landwirtschaft, in der Hauswirtschaft, im Bergwesen und im öffentlichen Dienst, nicht jedoch für die freien Berufe.

http://www.bmbf.de/pub/aevo_banz.pdf

12.01.10 17:36, Mestermann no
Schon gut, aber wie würdest du das auf Norwegisch nennen?

14.01.10 12:59
Hm, sowas wie "regler for opplæringskompetanse"?

14.01.10 21:46
Reglement for lærerkompetansen i enkelte yrkesfag, f.eks.