27.12.11 08:15
Hallo,
Skoleeigaren skal stryke standpunktkarakter eller eksamenskarakter i skriftleg sidemål dersom en elev eller privatist som har fått innvilga fritak frå vurdering med karakter etter denne føresegna, likevel har fått vurdering i skriftleg sidemål.
Mein Versuch:
Die Schulanstalt wird die Jahresdurchschnittsnoten oder Examensnoten in der zweiten Schriftsprache löschen, wenn der Schüler oder privatist (?), der nach diesem Regel von der Bewertung mit der Note freigestellt jedoch in der zweiten Schriftsprache bewertet wurde.
Bitte korrigieren.
Vielen Dank im Voraus!

27.12.11 09:52
Die Schule ist gehalten, die Jahresdurchschnittsnote oder Examensnote in der zweiten Schriftsprache zu löschen, wenn der Schüler oder Privatist, der nach dieser Vorschrift von der Bewertung mit einer Note ausgenommen wurde, trotzdem in der zweiten Schriftsprache bewertet wurde.

Privatist ist in Osterreich gebräuchlich, sollte aber auch anderswo verstanden werden.
Das "skal" am Anfang ist kein Bestandteil der Zukunftsform, sondern drückt eine Forderung aus: soll, muss, ist gehalten.

27.12.11 12:40
Vielen Dank!

27.12.11 16:31
Das ist in Österreich vielleicht anders, aber in Deutschland "streicht" man Noten oder "erklärt sie für ungültig" o. Ä.

27.12.11 17:58, Geissler de
Yum "Privatisten": Ich bin nicht so sicher, daß das in Deutschland ohne weiteres verstanden
wird. Mir z. B. war es nicht geläufig, bis ich es halt in Norwegen kennenlernte.

28.12.11 02:41
@ Geissler: In der Tat. Ich als Deutscher wüsste so spontan nicht, was ein Privatist ist. Werde es gleich mal nachschlagen.

28.12.11 22:27
@Geissler: als du das Wort "privatist" in Norwegen kennenlerntest, hast du es da (aus dem Zusammenhang) verstanden, oder musstest du es nachschlagen?

28.12.11 23:18, Geissler de
Nein, es ist mir erklärt worden.