Ich bekam neulich eine Bescheinigung auf Norwegisch zugestellt. Im Briefkopf stand: Til
den det måtte vedkomme. Ist dies mit : An die zustaendige Person zu uebersetzen? Das
englische Aequivalent sei wohl : To whom it may concern.
Danke im Voraus,
Chris2508
den det måtte vedkomme. Ist dies mit : An die zustaendige Person zu uebersetzen? Das
englische Aequivalent sei wohl : To whom it may concern.
Danke im Voraus,
Chris2508
24.09.17 01:57
Oder besser : ...in Norwegisch...?
Chris
Chris
24.09.17 02:07, Mestermann
Ist das vielleicht mit "Für wen es angeht" zu übersetzen?
Auf Norwegisch auch "Til den det måtte angå".
Auf Norwegisch auch "Til den det måtte angå".
24.09.17 09:29
Oder an die betreffende Person
An den Betreffenden
An den Betreffenden
24.09.17 11:01
An die zuständige betreffende Person Abteilung / Stelle läßt sich allesamt anwenden.
So würde im Deutschen allerdings niemand schreiben. Wer in einem deutschen
Geschäftsbrief einen nicht-spezifizierten Personenkreis ansprechen muß schreibt: "Sehr
geehrte Damen und Herren" und wählt dann einen möglichst aussagekräftigen Betreff, der
dem Adressaten die Zuordnung des Schreibens erleichtert.
So würde im Deutschen allerdings niemand schreiben. Wer in einem deutschen
Geschäftsbrief einen nicht-spezifizierten Personenkreis ansprechen muß schreibt: "Sehr
geehrte Damen und Herren" und wählt dann einen möglichst aussagekräftigen Betreff, der
dem Adressaten die Zuordnung des Schreibens erleichtert.
24.09.17 11:12
Im deutschen Privatrecht gibt es das "Geschäft für den, den es angeht". Man kann das daher wörtlich grundsätzlich schon mit "An den, den es angeht" übersetzen. Oder "für den, den es angeht." "Für wen es angeht", ist dagegen kein (gutes) Deutsch.
Allerdings dürfte die Formulierung "an den, den es angeht" außerhalb einer speziellen Konstellation der Stellvertretung im deutschen Recht kaum noch an anderer Stelle zu finden sein. Das steht zu sehr im Widerspruch zu grundlegenden Rechtsprinzipien. Auch bei öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen (zB Bauleitverfahren) wird eine derartige Wendung nicht genutzt. Bei einer "Bescheinigung" kann ich mir eine solch vage Formulierung auch kaum vorstellen. Eher noch so etwas wie "Dem Berechtigten nach Art. 5 I Jagdgesetz für das Jagdrevier XYZ"
Allerdings dürfte die Formulierung "an den, den es angeht" außerhalb einer speziellen Konstellation der Stellvertretung im deutschen Recht kaum noch an anderer Stelle zu finden sein. Das steht zu sehr im Widerspruch zu grundlegenden Rechtsprinzipien. Auch bei öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen (zB Bauleitverfahren) wird eine derartige Wendung nicht genutzt. Bei einer "Bescheinigung" kann ich mir eine solch vage Formulierung auch kaum vorstellen. Eher noch so etwas wie "Dem Berechtigten nach Art. 5 I Jagdgesetz für das Jagdrevier XYZ"
01.10.17 21:47, chris2508
Danke!