14.09.18 12:37
Stichwörter: festschreiben, verankern, å fastslå
Hallo

Benutzt man å fastslå auch im Sinne von beschließen?

Retten blir fastslått i FN's menneskerettighetserklæring fra 1948...

VIELEN DANK VORAB!

14.09.18 14:27, BeKa de
Nach meinem Sprachgefühl kann man ein Recht nicht beschließen, sondern nur
die juristische Grundlage (Gesetz, Verordnung usw.), durch die jemandem ein
Recht zuerkannt wird bzw. aus der sich ein bestimmtes Recht ergibt.

Ich würde "å fastslå" deshalb hier eher mit "festschreiben" übersetzen.

Aber vielleicht bin ich damit ja auch komplett auf dem Holzweg.

Gruß
Birgit

14.09.18 14:39, Geissler de
Ich würde es hier mit "verankern" übersetzen.

Bei den Menschenrechten gehen wir ja davon aus, dass sie unabhängig von einer gesetzgebung
existieren, "beschließen" kann man sie also (nach europäischer Rechtsauffassung) nicht.
Man kann sie allenfalls festschreiben oder eben im Recht verankern.

14.09.18 15:31
Vielen Dank Birgit & Geissler

festschreiben und verankern passt tatsächlich deutlich besser als beschließen!