17.10.08 09:50
Hallo,
könnt ihr mir das mal übersetzen - ich werde nicht richtig schlau daraus... muss nicht wort für Wort sein! :o)

Fordi det er en leiebil dere kommer med kan vi heller benytte forskriftens § 5 pkt. c som omhandler utleiebil. Da stopper dere på grensen( må kjøre over betjent tollstasjon) og får påtegning på leiekontrakten. Kjøretøyet må da leveres til utleiers representant her eller gjenutføres slik som dere har tenkt. Dette er mye enklere enn å vente på de opplysningene vi trenger for å kunne gi dere kjøretillatelse her i fra.

Ich danke euch!!!

17.10.08 10:37
Da ihr mit einem Leihauto kommt koennen wir stattdessen § 5 punkt c aus den Vorschriften benuetzen der fuer Leihautos gilt. In diesem Fall muesst ihr an der Grenze anhalten (ihr muesst ueber einen bemannten Grenzuebergang einreisen) und bekommt dann den Leihvertrag ausgefertigt. Das Fahrzeug muss dann hier einem Repraesentanten des Verleihers uebergeben werden oder es muss so verfahren werden wie ihr das vorgeschlagen habt. Dieses Vorgehen ist viel einfacher als auf die Informationen zu warten, die wir brauchen um euch eine Fahrerlaubnis von hier aus auszustellen.
(Anm.: Ob der Text siezt oder duzt ist nur aus dem Kontext erschliessbar)

17.10.08 11:26
Leichte Änderung:
Da ihr mit einem Leihauto kommt koennen wir stattdessen § 5 punkt c aus den Vorschriften benuetzen der fuer Leihautos gilt. In diesem Fall muesst ihr an der Grenze anhalten (ihr muesst ueber einen bemannten Grenzuebergang einreisen) und bekommt dann einen Eintrag in den Leihvertrag. Das Fahrzeug muss dann hier einem Repraesentanten des Verleihers uebergeben werden oder es muss wieder ausgeführt werden, so wie ihr es vorhabt. Dieses Vorgehen ist viel einfacher als auf die Informationen zu warten, die wir brauchen um euch eine Fahrerlaubnis von hier aus auszustellen.