09.06.05 18:39
Hier ist Perkins.
Danke für Andword betriffend "heftelser" auf Autos in Deutschland.
Aber wie nennt man "heftelser" auf deutsch ?
("Ordbok" wusste nicht bescheid.)
Danke
perkins

09.06.05 19:50
Hier mal die Definition:
innskrenkning i eiendomsretten, særlig til fast eiendom eller skip

Aber wie es auf Deutsch heißt, weiß ich auch nicht.

09.06.05 20:18
Haftung
(eine Mehrzahl gibt's da im Deutschen nicht)

Hilsen
Jeannette

09.06.05 20:31
Danke fürs Antwort.
Aber,
Ich dachte auch an haftung, aber wenn man haftung auf Deutsch schreibt meint man dann nicht "ansvar" ?
Ist haftung nicht dasselbe wie Gefängnis ?
Oder ist es so dass es auf deutsch kein wort für "Heftelser" gibt ?
Wie kann man dann, wenn man Z.b ein Haus kauft ausfinden, ob der Besitser 100000 Euro lohn mit Pfand in das Haus hat?
Gruss
Perkins
( Falls mein Deutsch nict richtig wäre, bitte korrigieren )

09.06.05 21:25
Nocmals Perkins.
Meinte selbsverstädlich nicht LOHN sondern Kredite / Darlehen !!!!!!!!
Perkins

09.06.05 22:12
Über "heftelse" -> (engl.) "encumbrance" (tritrans.net) habe ich mit dict.leo.org rausgekriegt:
"Belastung mit Schulden", "dingliche Belastung"

"Dingliche Belastung" hatte ich noch nie gehört, scheint aber unter Juristen verbreitet zu sein.

09.06.05 22:56
Hei Perkins,
ich habe erst einmal die Deutschfehler wörtlich berichtigt:
”Danke für die Antwort.
Aber,
Ich dachte auch an Haftung, aber wenn man Haftung auf Deutsch schreibt meint man dann nicht "ansvar" ?
Ist Haftung nicht dasselbe wie Gefängnis ?
Oder ist es so dass es auf deutsch kein Wort für "Heftelser" gibt ?
Wie kann man dann, wenn man z.B. ein Haus kauft herausfinden, ob der Besitzer 100000 Euro Lohn als Pfand im Haus hat?
Gruss
Perkins
( Falls mein Deutsch nicht richtig ist, bitte korrigieren )”
1.) Die Haft => Gefängnis (daher auch ”verhaften” d.h. gefangen nehmen)
Die Haftung ist u.a. das Übernehmen der Verantwortung für eine Schuld. Z.B.: Wenn ich mit meinem Auto schuldhaft einen Schaden verursache, dann hafte ich für diesen Schaden. D.h. ich muß die Kosten für den Schaden tragen.
2.) Wenn man ein Haus kauft, kann man den Kaufpreis auf das Konto – ein sogenanntes ”Anderkonto” – eines beurkundenden Anwaltes zahlen, der darauf achtet das das Geld bzw. das Haus erst dann frei gegeben wird, wenn beide Parteien ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Es ist also ein Tausch einer Sache (Haus) gegen Geld. Der Anwalt ist verpflichtet darauf zu achten, dass einerseits das Geld auf dem Anderkonto vorhanden ist und andererseits das Haus zu den vereinbarten Bedingungen dem neuen Besitzer überschrieben werden kann. Endgültig ist dann der Kauf bzw. die Besitzübernahme erst mit der Überweisung des Verkaufspreises vom Anderkonto auf das Konto des Verkäufers und der Übernahme der Besitzurkunden durch den Käufer.
Dises ist keine rechtliche Beratung. Es ist nur ein Beispiel meines eigenen Verkaufes eines Hauses.
Für die rechtssichere Erklärung der „Haftung“ bitte einen Rechtsanwalt fragen.
Hoffentlich habe ich ein bißchen geholfen. Ich wünsche Dir viel Erfolg und
einen guten Abend
Gerd

09.06.05 23:02
Dises muss diEses heissen.
Gerd

09.06.05 23:28
Grundschuld (bei Immobilien)
Pfand (bei Gegenständen)