29.05.12 14:00, Heiko
Stikkord: lønnsnemnd, Schlichtung, tvungen lønnsnemnd, Zwangsschlichtung
Ich lese gerade über den Streik, etwas über 'tvungen lønnsnemnd' http://www.vg.no/nyheter/innenriks/artikkel.php?artid=10070934 . So grob verstehe ich das als eine 'erzwungene Lohnsschlichtung' oder so. Gibt es da einen passenden deutschen Begriff? Gibt es das auch in D'land? Ich erinnere mich, dass die Lotsen in Spanien mit sowas aus dem Streik geholt wurden.

Viele Grüße,

Heiko

29.05.12 14:40, Mestermann no
Ich glaube, der Begriff ist Zwangsschlichtung. In Norwegen erfolgt sie durch Anwendung des §17 im Grundgesetz,
wonach "Der König kann provisorische Verordnungen geben, betreffend Handel, Zoll, Wirtschaft und Polizei; doch
dürfen sie nicht der Konstitution und den vom Storting beschlossenen Gesetzen widersprechen."

30.05.12 15:06
Mestermann hat recht: Der von Heiko gesuchte Begriff ist "Zwangsschlichtung".

Davon spricht man (auf dem Gebiet des Arbeitsrechts) vor allem, wenn der Staat nach Scheitern der Einigungsversuche zwischen den Tarifpartnern die Möglichkeit hat, den Streit ohne den Willen der Tarifpartner verbindlich zu entscheiden. Allerdings wird unter Zwangsschlichtung z. T. auch verstanden, daß die Konfliktparteien den Spruch eines gemeinsam bestimmten Schlichters von vornherein anerkennen. Eine solche Regelung findet sich z. B. in einigen Bundesstaaten der USA, in denen Streiks im Arbeitskampf zugunsten der letztgenannten Form der Zwangsschlichtung verboten sind.

In Deutschland gibt es keine staatliche Zwangsschlichtung, denn sie verstieße gegen den in der Verfassung verankerten Grundsatz der Tarifautonomie (Grundrecht der Koalitionsfreiheit gem. Art. 9 Abs. 3 GG).

Herzliche Grüße
Birgit

31.05.12 10:05, Heiko de
Danke für die Antworten. Jetzt versteh ich das bedeutend besser.
Heiko