03.08.06 21:25
Hallo .Meine Familie zieht im September entlich auch zu mir nach Norge. Welchen Schritt muss ich fuer sie zuerst tun um sie anzumelden?Ich bin selber erst bei meiner ID-nummer.Dirk

03.08.06 21:59
auf alle fälle braucht deine frau einen job um eine aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, wenn der staat meint das dein gehalt nicht ausreicht. sonst ist sie auch nicht krankenverichert. du solltest dich in den unterschiedlichsten internetforen dazu dringend mehr belesen.
liebe grüße und viel glück
Anne

04.08.06 11:31
Einen Job braucht Dirks Frau nicht. Wenn er eine Aufenthaltsgenehmigung hat, kann seine Frau eine Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen der Familienzusammenführung stellen. Allerdings muss er nachweisen, dass er für die Unterkunft & Versorgung seiner Frau sorgt. Ich habe einfach eine formlose Bestätigung geschrieben, dass ich für meinen Mann diesbezüglich sorgen werde, solange er sich in Norwegen aufhält. Natürlich habe ich Vertragskopie/Gehaltszettel beigefügt. Falls ihr nicht verheiratet sein solltet (oder die Frau nicht EOS-Bürger), wird es allerdings schwieriger...

04.08.06 11:32
Natürlich kann Dirks Frau ... einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen ...

04.08.06 12:22
http://www.udi.no/templates/Tema.aspx?id=7240
http://www.udi.no/templates/PageURL.aspx?id=7357
Also, søknadsskjema ausfüllen, Familienverhältnisse dokumentieren, und bei der Polizei einreichen. Für EU-Bürger alles relativ schmerzlos.

04.08.06 13:43
Natürlich auch die Anmeldung beim folkeregister nicht vergessen:
http://www.skatteetaten.no/Templates/Skjema.aspx?id=7511&epslanguage=NO

04.08.06 18:36
Danke erst mal Euch allen.Auf der Seits www.udi.no steht zur Familiezusammenfuehrung, das meine Frau den Antrag in Deutschland stellen muss.Wo erhælt sie das Formular? Und ist es ueberhaubt richtig ?

04.08.06 18:40
Hier nochmal Dirk. Kann meine Frau die zu mir nachzieht nach Norge nicht einfach zur Polti in Norge gehen und sich mit den Kinder anmelden ?

04.08.06 20:11
Wieso in Deutschland Antrag stellen - wo steht das denn?!

Formular gibt's hier: http://www.udi.no/upload/Skjema/EOS/GP7121No.pdf
Erklärung zum Formular hier: http://www.udi.no/upload/Skjema/EOS/GP7121VeiledningNo.pdf

Das Formular kann sie bei der Polizei in Norwegen einreichen oder in der norwegischen Botschaft in Deutschland. Je schneller der Prozess in Gang gesetzt wird, desto besser, denn es dauert seine Zeit. So lange gibt es dann natürlich auch keine Krankenversicherung in Norwegen etc. Vielleicht wirklich mal mit dem Antrag in der Botschaft reinschneien?!

04.08.06 20:59
Das steht unter http://www.udi.no/upload/Spraak/Tysk/FamilieInnvDe.pdf
das steht das sie es im Herkunftsland sich holen muss.Dirk

04.08.06 21:09
Du sagst dann gibt es keine Krankenversicherung. Ist es dann besser sich in Deutschland erst dann abmelden bis sie und die Kinder in Norge angemeldet sind?

04.08.06 21:35
Die pdf-Datei passt nicht (deine Frau ist doch Deutsche, oder?), denn im letzten Absatz steht: "Für Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten gelten besondere Bestimmungen". Wie gesagt, für EU-Bürger ist alles einfacher.
Von wegen Krankenversicherung: Deine Frau ist ja wohl noch in Deutschland krankenversichert? Ich würde diese Krankenversicherung auf jeden Fall erst kündigen, wenn in Norwegen alles klar ist (sie also eine personnummer hat). Ich würde mal mit der deutschen Krankenversicherung sprechen, was es für Übergangsregelungen beim Umzug ins Ausland gibt. Das offizielle Abmelden bei der Meldebehörde kann man übrigens ganz in Ruhe später erledigen.