12.11.07 23:05
wer kann mir die zusätze aus meinem arbeitsvertrag übersetzen helfen?

1) arbeidstaker er inneforstatt med at det kan trekkes for kost etter gieldende satser.

2) Oppsigelsesfrist i medhold av AML §63 I provetiden gielder en gjensidig oppsigelsesfrist pa 14 dager jfr AML §58 nr 6.Ved fravaer i proveötiden forlenges provediden tilsvarende.Eventuell annen avtale om oppsigelsesfrist i provetiden.
3) normalarbeidstiden i henhold til gieldone tariffavtaler og arbeidsregelement. eventuell annen avtale dersom stillingen ikke gar inn under reglene i arbeidstidskapittelet. Skiftordning i folge vaktiste
4) Arbeidsforholdet reguleres av folgende tariffavtale: NHO-RBL pa den ene side og LO-HRAF/FLT pa den andre side. Kollektiv pensjonsordning 1% av lonn trekkes fra den dato kravene for innmelding oppfylles i.h.t. gieldene kontrakt. Er du i har du vaert mediem av en pensjorsforsikring i lopet wv de siste 12 maneder? Hvis Ja hvilket selskap:
4)Innenfor rammen av tariffavtalen og arbeidsreglement har arbeidsgiver, nar forholdene gjordet nodvendig rett til a sette arbeidstaker til annet arbeid enn det som er nevnt ovenfor.
Arbeidsgiver har rett til a trekke i lonn og feriepenger til retting av feilaktige lonnsutbetalinger. lonnsutbetaling den siste i hver maned. I forbindelse med sluttoppgior er arbeidstakeren ansvarling for at uniformsaffekter, nokler og annet som er utlant fra bedriften leveres tilbake. verdien av tapteikke innelerverte effekter vil bli trukket i lonn/sluttoppgjor.

....nun hoffe ich, das dies irgendjemand versteht, bzw. mir beim übersetzen hilft. Mir fehlen ständig irgendwelche spezialvokabeln. Vielleicht kann mir auch noch irgendwer helfen wo ich diese §§ finde bzw. sogar was diese aussagen!

Ein unendlich RIEEEESEN großes DANKE, an denjenigen,der zu helfen versucht ;-)

13.11.07 09:47
Alles schaffe ich heute nicht, aber vielleicht übernimmt jemand :
1. Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass von seinem Gehalt Verpflegungsgelder nach den geltenden Regelsätzen abgezogen werden können.
2.Kündigungsfristen: Gemäss Arbeitsschutzgesetz § 58, Absatz 6 beträgt die gegenseitige Kündigungsfrist in der Probezeit 14 Tage. Ausfallzeiten in der Probezeiten verlängern die Probezeit entsprechend.Eventuell ( gelten ?) andere Verträge über die Kündigungsfrist wärend der Probezeit (>>> Hast Du das Verb vergessen, der Satz ist unvollständig.Frag noch mal nach, was genau gemeint ist )

Lemmi

13.11.07 10:06
danke lemmi, ich warte und suche auch weiter. -jeder satz zählt...

13.11.07 10:22
3) Normalarbeitzeit gemäß geltenden Tarifvereinbarungen und Arbeitsordnung. Eventuell andere Abmachung, wenn die Stellung nicht unter die Regeln im Arbeitszeitkapitel fällt. Schichtordnung laut Wachtliste.

13.11.07 13:29
Hier die komplette Übersetzung:
1) Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass Verpflegung nach geltenden Sätzen vom Lohn abgezogen wird.
2) Kündigungsfrist im Bezug zum Arbeitsschutzgesetz AML §63. In der Probezeit gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist von 14 Tagen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz AML §58, Absatz 6. Bei Abwesenheit in der Probezeit wird die Probezeit entsprechend verlängert. Eventuell kann eine andere Kündigungsfrist in der Probezeit vereinbart werden.
3) Normalarbeitszeit in Übereinstimmung zu geltenden Tarifverträgen und Arbeitsordnungen. Eventuell andere Vereinbarung, falls die Stelle nicht einhergeht unter den Regelungen im Arbeitskapitel, z. B. Schichtarbeit gemäß Einsatzplan.
4) Das Arbeitsverhältnis wird geregelt von folgendem Tarifvertrag: Auf der einen Seite von NHO-RBL und dem LO-HRAF/FLT auf der anderen Seite. Die gemeinsame Pensionsordnung wird mit 1% vom Lohn ab dem Datum abgezogen, wo die Bedingungen zur Anmeldung bezüglich des geltenden Kontraktes erfüllt werden. Sind sie oder waren sie Mitglied von einer Rentenversicherung im Laufe der letzten 12 Monate? Wenn ja, in welcher Gesellschaft?
4) Innerhalb des Rahmens des Tarifvertrages und der Arbeitsordnung hat der Arbeitgeber, falls die Verhältnisse es notwendig machen, das Recht mit dem Arbeitnehmer eine andere Arbeitszeit zu vereinbaren als darin genannt. Der Arbeitgeber hat das Recht, Lohn und Urlaubsgeld einzuziehen, falls Lohn zu Unrecht ausgezahlt wurde. Die Lohnauszahlung geschieht am Monatsende. In Verbindung mit der Endabrechnung ist der Arbeitnehmer dafür verantwortlich, dass Arbeitskleidung, Schlüssel und anderes was vom Betrieb ausgeliehen ist, zurück gebracht wird. Der Wert von verloren gegangenem Material wird dann vom Lohn/Endabrechnung abgezogen.

14.11.07 15:20
Ich bin begeistert von der mühe und danke wahrscheinlich dir..."Lemi"? oder denjenigen, der die gesamte übersetzung bearbeitet hat. ich hoffe irgendwann auch so klasse weiterhelfen zu können ;-)